Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.
2008
Einbürgerungstest
Der Test setzt sich aus 33 Fragen mit je vier Antwortmöglichkeiten zusammen, die aus einem Katalog von 310 Fragen ausgewählt werden, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Zusätzlich zu dieser bundesweit einheitlichen Regelung können die Bundesländer zusätzlich Einbürgerungsgespräche führen. Mit dem Test werden Kenntnisse „kultureller, politischer und historischer“ Art, sowie „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ abgefragt.
Zu den weiteren Kriterien des Einbürgerungsverfahrens zählen der Nachweis „ausreichender Deutschkenntnisse“, Straffreiheit, das „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und, falls möglich, die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (Optionspflicht), um doppelte Staatsangehörigkeiten weitestgehend zu vermeiden. Acht Jahre zuvor war das „Geburtsortsprinzip“ eingeführt worden, wonach nicht mehr nur die Abstammung die Staatsangehörigkeit begründete (siehe, Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, 1999-2000).
Die Innenminister*innen der Länder können sich jedoch nicht darauf einigen, dass bei der Einbürgerung ein Eid auf die Verfassung geleistet werden muss.
In Baden-Württemberg und Hessen wurde bereits 2006 ein „Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden“ verwendet, mit dem insbesondere die Einstellung von Muslim*innen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung überprüft werden sollte. Der bundesweit geltenden Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2008 ging bereits 2007 die Änderung der Anforderung von Sprachkenntnissen in mündlicher und schriftlicher Form voran.
Zu den weiteren Kriterien des Einbürgerungs-verfahrens zählen der Nachweis „ausreichender Deutschkenntnisse“, Straffreiheit, das „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und, falls möglich, die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.